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Aktuelle Pressemitteilungen

Registrierung der Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister

(vom 18.11.2020)

Anmelden aller Photovoltaikanlagen, Speicher und Kraftwärmekopp-lungsanlagen

In den letzten Monaten wurden alle Betreiber von Photovoltaik- und Speicheranlagen, Blockheizkraftwerken und Brennstoffzellenanlagen von den Stadtwerken Rastatt angeschrieben. In diesen Schreiben wurden die Kunden informiert, dass bis zum 31. Januar 2021 alle Anlagen, auch ältere Bestandsanlagen, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden müssen. Der größte Teil der angeschriebenen Anlagenbetreiber ist dieser Aufforderung nachgekommen. 

Sollten Sie Ihre Anlagen bisher nicht im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de  eingetragen haben, so bitten wir Sie dies umgehend zu tun.

Kunden, welche Ihre Anlagen bis zum 31. Januar 2021 nicht eingetragen haben, werden ab Februar 2021 keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Erst nach der Registrierung wird die Vergütung rückwirkend wieder bezahlt, aber für die Zeit vom 01. Februar 2021 bis zu Eintragung, werden 10% der Einspeisevergütung einbehalten.

Sollten Sie das Schreiben der Stadtwerke Rastatt nicht erhalten haben, so können Sie das Schreiben nochmals unter 07222/773-301 oder unter marktstammdatenregister@stadtwerke-rastatt.de  anfordern.

Grundsätzliche Fragen zur Anwendung des Portals www.markstammdatenregister.de  oder technische Probleme können die Anlagenbetreiber unter der Hotline 0228/14 33 33 oder durch das dort hinterlegte Kontaktformular erhalten.

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