Im PFAS-Prozess gegen Verursacher geht es weiter

17.10.2025

Im PFAS-Prozess gegen Verursacher geht es weiter
Im PFAS-Prozess gegen Verursacher geht es weiter

Nächste Verhandlung am 27. Oktober – Schadensersatzklage der Stadtwerke Rastatt am Landgericht Baden-Baden – im Fokus Sachverständigengutachten.

Die Stadtwerke Rastatt begrüßen es, dass die mündliche Verhandlung ihrer Schadensersatzklage nun fortgeführt wird: Der nächste Termin findet am Montag, 27. Oktober 2025, am Landgericht Baden-Baden statt.

Dort haben sie im Mai 2019 die Klage gegen den Verursacher der PFAS-Belastung (PFAS = per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) im Grundwasser ihres Einzugsgebiets eingereicht. Seither läuft das Verfahren; der letzte Verhandlungstermin liegt dreieinhalb Jahre zurück: Er war im März 2022. Damals erging im Nachgang ein Beweisbeschluss, in dem das Gericht die Erstellung eines Sachverständigengutachtens angeordnet hat. Dieses liegt nun vor; es wird im Mittelpunkt der anstehenden mündlichen Verhandlung stehen. An diesem Termin wird dazu auch der Sachverständige persönlich gehört. Im Vorfeld hatten bereits beide Parteien Gelegenheit, zum Ergebnis des Gutachtens schriftlich Stellung zu beziehen.

„Es geht bei diesem Prozess nicht um Schuld, sondern um die Frage, wer haftet“, stellt der klageführende Anwalt der Stadtwerke Rastatt, Dr. Dominik Greinacher, klar. Nach Ansicht der Stadtwerke ist es zu der Belastung des Grundwassers mit PFAS gekommen, weil über viele Jahre Papierschlämme, die mit PFAS verseucht waren, großflächig auf Felder in der Region Mittelbaden gelangten. Die Beklagte – Umweltpartner Vogel AG – hat die Schlämme mit Kompost vermischt und ausbringen lassen. Die PFAS sind ins Grundwasser gesickert und gelangten so bis in die Wasserfassungen der Brunnen der Stadtwerke Rastatt. Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mussten die Stadtwerke umfangreiche Maßnahmen ergreifen, unter anderem zwei Wasserwerke mit aufwendiger Filtertechnik zur Entfernung der PFAS ausstatten, das dritte Wasserwerk ganz stilllegen. Zum Zeitpunkt der Klageeinreichung war ihnen durch die PFAS-Belastung bereits ein Schaden von 6,5 Millionen Euro netto entstanden. Dieses Geld – und auch den nach Klageerhebung weiter entstandenen Schaden - wollen sie von Umweltpartner Vogel ersetzt haben. Deshalb haben sie den Verursacher auf Schadensersatz verklagt.

Durch den Sachverständigen galt es nun zu prüfen, ob die Beklagte in der Lage gewesen war, einen solchen Schaden zu verursachen. Und wenn ja, ob dieser auch ganz konkret die von den Stadtwerken vorgebrachten Schäden in ihren Wasserwerken Ottersdorf, Rauental und Niederbühl herbeiführen konnte. Die Stadtwerke sehen sich in beiden Punkten durch das Sachverständigengutachten bestätigt.

Sachschaden vom Unternehmen abwenden

„Als Wasserversorger sind wir nicht nur verantwortlich für die durchgehend sichere Bereitstellung von einwandfreiem Trinkwasser“, sagt Olaf Kaspryk. Als Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt sei er auch dafür verantwortlich, das Unternehmen vor Schäden zu bewahren. Deshalb werde er alles tun, denjenigen haftbar zu machen, der den Schaden verursacht habe. Und so hofft er, dass Umweltpartner Vogel am Ende vom Landgericht Baden-Baden als Verursacher bestätigt wird.

Dann könnte das Landgericht ein Grundurteil erlassen. Darunter versteht man eine gerichtliche Entscheidung in einem Zivilprozess, mit der zuerst geklärt wird, ob ein Anspruch dem Grunde nach besteht. Über die Höhe des Anspruchs wird hierbei später entschieden.

Verursacherhaftung ändern

Die Stadtwerke Rastatt engagieren sich seit dem Entdecken der PFAS im Einzugsgebiet ihrer Wasserwerke für einen besseren Trinkwasserschutz. Das Spektrum reicht von technischen Maßnahmen zur PFAS-Entfernung über die Mitwirkung bei medizinischen Forschungen bis hin zu juristischen Fragen wie der Verursacherhaftung oder versicherungsrechtlichen Themen.

„Es wäre wünschenswert, wir hätten in Deutschland eine Verursacherhaftung über die gesamte Wertschöpfungskette“, sagt Olaf Kaspryk, „also von der Entwicklung über die Produktion, den Handel und die Nutzung bis zur Entsorgung. Das würde von vornherein zu einem sorgsameren Umgang mit Stoffen führen und auch den Gerichten die Arbeit erleichtern.“ Umweltpartner Vogel hat bereits einige Verfahren zur Verursachung der PFAS-Belastung in Mittelbaden vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verloren. Die Rechtsprechung dort identifizierte ihn eindeutig als Verursacher.

Auswirkungen erkennen

Der durch PFAS in Mittelbaden verursachte Umweltskandal ist flächenmäßig einer der größten in Deutschland. Belastet sind dort rund 1.100 Hektar Boden und rund 490 Millionen Kubikmeter Grundwasser auf einer Fläche von 127 Quadratkilometern. Das entspricht in etwa der Größe des Chiem- und Ammersees zusammen, Tendenz steigend.

PFAS sind deshalb so problematisch, weil sich die Chemikalien in der Natur nicht abbauen und im Verdacht stehen, gesundheitsgefährdend zu sein. Das Trinkwasser muss deshalb ab 2026 auf 20 relevante PFAS-Verbindungen untersucht werden, für die Grenzwerte definiert sind; einige Stoffe der Chemikaliengruppe sind inzwischen schon EU-weit verboten.

PFAS, wegen ihrer Langlebigkeit auch Ewigkeitschemikalien genannt, kommen nach wie vor in vielen Alltagsgegenständen vor. Dazu zählen zum Beispiel Pizzakartons, Outdoorjacken, beschichtete Pfannen und Kosmetik verschiedener Hersteller. Manche Produzenten setzen bereits auf PFAS-freie Alternativen.

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