15.12.2025

Für die korrekte Einspeisevergütung 2025 bitten die Stadtwerke Rastatt um Übermittlung der Zählerstände von PV-Anlagen und BHKWs bis spätestens 8. Januar 2026.
Für die korrekte Berechnung Ihrer Einspeisemenge benötigen wir die aktuellen Zählerstände Ihrer PV-Anlage, Ihres Balkonkraftwerks oder Ihres BHKWs. Bitte lesen Sie dafür alle relevanten Zählwerke (OBIS-Codes) Ihres Stromzählers ab.
Sie haben bereits eine Ablesekarte zur Mitteilung der Zählerstände erhalten oder bekommen diese in den nächsten Tagen.
Bitte nutzen Sie ausschließlich diese beiden Wege, damit Ihre Angaben korrekt und schnell verarbeitet werden können. Der Ablesestichtag ist der 31.12.2025, die Zählerstände müssen bis spätestens 08.01.2025 vorliegen. Bitte beachten Sie: Ohne fristgerechte Übermittlung dürfen wir gemäß § 71 EEG 2023 keine Einspeisevergütung für Ihre PV-Anlage / Ihr BHKW auszahlen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihre Stadtwerke Rastatt GmbH