04.06.2025
Was Verbraucherinnen und Verbraucher beachten müssen – Umzüge frühzeitig melden
Ab 6. Juni 2025 ist der Lieferantenwechsel bei Strom gesetzlich neu geregelt und innerhalb von 24 Stunden möglich. Was auf den ersten Blick nach mehr Flexibilität klingt, bringt auch neue Pflichten für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich. Die Stadtwerke Rastatt informieren über die wichtigsten Änderungen.
Umzüge frühzeitig dem Stromversorger melden
Eine Konsequenz aus den neuen Rahmenbedingungen sind die neuen Regelungen bei Adresswechsel: „Wer einen Umzug plant, muss uns diesen nun aus technischen Gründen mindestens 14 Kalendertage im Voraus dem aktuellen Energieversorger melden. Nachträgliche Ummeldungen sind nicht mehr möglich“, informiert Rainer Caliebe, Leiter Abrechnung und Service. Die Regelung greift unabhängig davon, ob beim Umzug der Stromlieferant gewechselt oder der alte Vertrag mitgenommen wird. Versäumt man die Meldefrist, läuft der bestehende Vertrag an der alten Anschrift weiter; das kann dazu führen, dass der Nachmieter Strom auf Kosten des Vormieters verbraucht. Erfolgt die Anmeldung am neuen Wohnort nicht fristgerecht, übernimmt automatisch der Grundversorger. An beiden Adressen entstehen damit Kosten, die sich durch einen frühzeitigen Kontakt mit den Stadtwerken vermeiden lassen.
Schneller Wechsel nicht immer möglich
„Auch wenn ein Wechsel von einem Werktag auf den anderen möglich ist, bleiben die vertraglichen Bindungen inklusive der Fristen bestehen“, informiert Rainer Caliebe. Den Wechselprozess übernehmen auch in Zukunft die Energieversorger. Relevant dafür ist die Marktlokationsidentifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Dabei handelt es sich um eine elfstellige Nummer, die jede Verbrauchsstelle eindeutig kennzeichnet. Stromkundinnen und -kunden finden die-se auf der Jahresabrechnung und können sie zudem beim zuständigen Messstellenbetreiber in Erfahrung bringen. Für Rastatt sind das die Stadtwerke Rastatt GmbH.
Weitere Informationen gibt es unter stadtwerke-rastatt.de/wechsel.