02.03.2023
Die Erstattung der seit dem 1. März 2023 gültigen Energiepreisbremsen der Bundesregierung erfolgt rückwirkend.
RASTATT. Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Rastatt profitieren automatisch von den Entlastungen durch die Energiepreisbremsen. Sie wurden von der Bundesregierung in Folge der gestiegenen Energiekosten beschlossen und sind zum 1. März 2023 in Kraft getreten; dabei gelten sie rückwirkend ab Januar 2023. Seither arbeitet das kommunale Unternehmen zusammen mit rund 40 anderen Stadtwerken und seinem IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Anpassung der Abrechnungssysteme.
Weil der Eingriff in die Systeme tiefgreifend und komplex ist, verzögert sich die abrechnungsseitige Umsetzung bei vielen Energieversorgern – auch bei den Stadtwerken Rastatt. Rainer Caliebe, Leiter Abrechnung und Service, sagt: „Wir begrüßen ausdrücklich die Entlastung für unsere Kunden. Was wir gerade gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister tun, um die Preisbremsen zu realisieren, ist eine Mammutaufgabe voller Herausforderungen. Daher brauchen wir noch Zeit, bis wir die geforderten Anschreiben mit den kundenindividuellen Abschlagsbeträgen versenden können.“ Er ergänzt: „Die wichtige Botschaft ist: Alle unsere Kundinnen und Kunden, deren Tarife über dem gedeckelten Arbeitspreis liegen, erhalten die Entlastungsbeträge in vollem Umfang. Viele unserer Tarife sind jedoch niedriger als die gesetzlichen Referenzpreise und erreichen daher die Aufgreifschwelle nicht. Das gilt insbesondere für Strom und Wärme.“
Nur wer seine Abschläge bar zahlt oder überweist, müsse ab April darauf achten, den neu ausgewiesenen Betrag zu zahlen und gegebenenfalls den Dauerauftrag bei der Bank zu ändern. „Sollte dennoch jemand versehentlich zu viel überweisen, verrechnen wir den Betrag mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung“, beruhigt Rainer Caliebe und fügt hinzu: „Der April-Abschlag wird besonders gering ausfallen, da die Entlastungsbeträge für Januar bis März rückwirkend darin verrechnet werden.“
Da etliche Verbraucher Fragen zu den Energiepreisbremsen haben, melden sich derzeit viele Menschen im Kundenzentrum und beim Kundenservice. Einen Überblick zu den gesetzlichen Hilfen, einen Preisrechner für die Energiepreisbremsen sowie einen Erklärfilm bieten die Stadtwerke Rastatt daher auch online hier.
Die restlichen 20 Prozent dieses prognostizierten Verbrauchs werden zum regulären Preis abgerechnet. „In dieser Regelung liegt der Anreiz, weiter Energie einzusparen. Wer in diesem Jahr 20 Prozent weniger verbraucht als prognostiziert, bezieht die gesamte Energiemenge zum gedeckelten Preis“, erläutert Rainer Caliebe. Die Rechnung bei Gas und Wärme funktioniert ähnlich: Bei Gas liegt der gedeckelte Preis bei 12 Cent pro Kilowattstunde brutto und 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto bei Wärme.
Im Gegensatz zum Strom wird bei Gas und Wärme bei der Basis für den prognostizierten Verbrauch nicht von der aktuellen Prognose gesprochen, sondern von der Jahresprognose gültig im Monat September 2022. Wer sogar mehr als 20 Prozent Strom beziehungsweise Gas oder Wärme einspart, hat einen noch größeren Vorteil: Denn der staatliche Zuschuss erfolgt fix für 80 Prozent der prognostizierten Verbrauchsmenge. Liegt der tatsächliche Verbrauch darunter, wird der Zuschuss trotzdem vollständig gewährt. Für die anderen Kundenkategorien gelten gesonderte Regelungen.