27.02.2023
Stadtwerke Rastatt und Stadt Bühl klagen gegen das Land Baden-Württemberg. Hintergrund ist die großflächige PFAS-Belastung des Grundwassers in Mittelbaden.
RASTATT. Die Substanzen sind giftig und bauen sich nicht ab. Die Klägerinnen streben deshalb an, die Grundwasserbelastung der Region in die vom Land erstellte Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans Oberrhein vom 20. Dezember 2021 und das daraus entwickelte Maßnahmenprogramm aufzunehmen. Damit verfolgen sie zwei Ziele: Es geht ihnen erstens um einen besseren Grundwasserschutz für die Zukunft, basierend auf einer integrierten Planung, und zweitens um eine gerechtere Verteilung der immensen Kosten für die Wassersanierung; die über Generationen hinweg erforderlich sein wird, um die Region weiterhin mit einwandfreiem Trinkwasser versorgen zu können. Vor Klageeinreichung hatten politische Vertreter der Region und die beiden Klägerinnen dieses dringende Anliegen bereits vielfach an das Land herangetragen; unter anderem mit einer im Juni 2021 vorgelegten Resolution an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Alles ohne Erfolg. Auch im Verwaltungsverfahren vor Erlass des Bewirtschaftungsplanes zeigte das Land keinerlei Entgegenkommen. Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.
Wie kann es da sein, dass das Land Baden-Württemberg die Augen zumacht und unsere Klage zur Aufnahme der PFAS in die Gewässerbewirtschaftungsplanung in seinem aktuellen Halbjahresbericht zur PFC-Belastung von landwirtschaftlichen Flächen und Trinkwasser unerwähnt lässt?“, fragt sich der Rastatter Oberbürgermeister Hans-Jürgen Pütsch, Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke.
„In diesem Bericht sind weder die Kosten aufgeführt, die den Großen Kreisstädten Rastatt und Bühl entstanden sind, noch die Aufwendungen der Gemeinden Kuppenheim, Gernsbach, Sinzheim und Hügelsheim oder die ihrer jeweiligen Stadt und Gemeindewerke. Auch zu den Kosten der übrigen Gemeinden in der Region fehlt jeglicher Hinweis. Eine Abfrage vor Erstellung des Berichts fand nicht statt, wir fühlen uns schlicht übergangen“, erklärt Bühls Oberbürgermeister Hubert Schnurr. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Rastatt, Hans Jürgen Pütsch, hat er seine Irritation über dieses Vorgehen gegenüber der Landes-Umweltministerin Thekla Walker in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht und um Richtigstellung gebeten.
Denn Tatsache ist, dass sich allein bei der Stadt Bühl die Kosten für Maßnahmen zur Entfernung von PFAS aus dem Grundwasser inzwischen auf rund 900.000 Euro belaufen. Bei den Stadtwerken Rastatt summieren sie sich mittlerweile auf rund 8 Millionen Euro.
Auch verweisen die Klägerinnen noch einmal auf die dem Land hinreichend bekannte räumliche Dimension der Verunreinigung: Diese umfasst nun schon eine Grundwasseroberfläche von mehr als 58 Quadratkilometern; nach aktuellen Berechnungen sind das rund 170 Millionen Kubikmeter Grundwasser. „Schon dieses riesige Ausmaß des Umweltskandals spricht gegen die vom Land vertretene Auffassung, es handle sich lediglich um eine punktuelle Verunreinigung“, betont Olaf Kaspryk.