Vorübergehend kein Saunieren im Alohra
Eigenbetrieb Bäder schließt Saunabereich im Rastatter Hallenbad ab dem 13. März – temporäre Vorsichtsmaßnahme zum Infektionsschutz – kein Zutritt für Badegäste aus Corona-Risikogebieten
Der Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr und die Stadt Rastatt haben vorbeugend beschlossen, den Saunabereich im Rastatter Hallenbad Alohra ab Freitag, 13. März, vorläufig zu schließen. Die Präventivmaßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und das Ansteckungsrisiko zu verringern. „In der Sauna sitzen Menschen auf sehr engem Raum beieinander. Wenn jemand während des Saunagangs niest oder hustet, können Viren leicht auf andere übertragen werden. Dies gilt es zu vermeiden“, begründet Olaf Kaspryk die Entscheidung. Ergänzend fügt er hinzu: „Die Schließung der Sauna ist eine reine Vorsichtsmaßnahme, um Besucher und Mitarbeiter zu schützen. Wir haben in unseren Bädern einen hohen Hygienestandard – und das nicht nur mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.“ Eine Anweisung durch das Gesundheitsamt gäbe es keine.
Allerdings ist der Rastatter Bäderbetrieb durch die Vorgaben des Robert-Koch- Instituts dazu verpflichtet, Besucher, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, den Eintritt sowohl in den Sauna- als auch Schwimmbadbereich zu verwehren. Zu den Risikogebieten zählt seit vergangenem Donnerstag (11. März) auch die französische Region Grand Est, zu der neben Lothringen und Champagne-Ardenne auch das benachbarte Elsass zählen. Wie lange die Sauna im Alohra geschlossen bleibt, ist noch offen und hängt von der weiteren Dynamik des viralen Geschehens ab. Der Eigenbetrieb ist im ständigen Kontakt mit den örtlichen Behörden, die tagesaktuell die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Sozialministeriums im Umgang mit dem Coronavirus in der Region weitergeben. Badegäste können im Alohra weiter ihre Bahnen ziehen. Alle vorliegenden Erkenntnisse deuten darauf hin, dass Viren durch das Chlor sicher abgetötet werden. „Damit besteht in Schwimmbädern kein größeres Ansteckungsrisiko als in anderen Einrichtungen“, erklärt die Deutsche Gesellschaft für das Badwesen auf ihrer Homepage https://www.baederportal.com/aktuelles/details/coronavirus-umgang-im-oeffentlichen- badbetrieb-1582804800/. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus gibt es auf der Website des Robert-Koch-Instituts unter folgendem Link: https://www.rki.de/Shared- Docs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html oder auf der Seite des Landkreises Rastatt. https://www.landkreis-rastatt.de/Startseite/aktuelles/informationen+ zum+coronavirus.html.
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