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Stadtwerke Rastatt wollen Schadenersatz

(vom 02.05.2019)

Wasserversorger reicht Zivilklage gegen Verursacher der Grundwasser-Verunreinigung durch PFC ein – 6,5 Millionen Euro für entstandene Kosten

Wasserversorger reicht Zivilklage gegen Verursacher der Grundwasser-Verunreinigung durch PFC ein – 6,5 Millionen Euro für entstandene Kosten

Die Stadtwerke Rastatt GmbH (Stadtwerke Rastatt) hat am Donnerstag, den 2. Mai Klage gegen die Umweltpartner Vogel AG (Vogel AG) beim Landgericht Baden-Baden eingereicht. Es geht um Umweltschadenersatz. Durch Rückstände von per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) im Grundwasser sind dem Rastatter Wasserversorger bis dato rund 6,5 Millionen Euro Kosten entstanden. Verursacht worden sind diese Schäden höchstwahrscheinlich durch die Vogel AG; der Betreiber von Kompostbetrieben hat bis Ende des Jahres 2008 Kompost mit PFC-haltigen Rückständen auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht oder aufbringen lassen. Das in der Mischung enthaltene PFC wird ausgewaschen und gelangt über den Boden ins Grundwasser, aus dem die Stadtwerke Rastatt Trinkwasser gewinnen. Diese Verunreinigung hat zu umfangreichen Schäden sowie entsprechenden Vorsorgemaßnahmen bei den Stadtwerken Rastatt geführt. Diese sehen die Vogel AG auch für künftige Schäden durch den PFC-Eintrag und deren Behebung in Haftung: Wer den Schaden verursacht hat, soll für dessen Behebung und Folgekosten aufkommen. In Deutschland gilt das Verursacherprinzip.

Großflächiger Skandal betrifft Grundwasser und Boden

Die Stadtwerke Rastatt sind für die Trinkwasserversorgung der rund 49.000 Einwohner der Stadt und ihrer Gewerbebetriebe verantwortlich. Sie haben die PFCVerunreinigung im Jahr 2012 bei einer für andere Zwecke von ihr veranlassten Vollanalyse des Grundwassers festgestellt. Die auffällig hohen Werte haben die Stadtwerke Rastatt damals sofort alarmiert. Sie erstatteten als erste Strafanzeige gegen unbekannt und haben damit den Stein ins Rollen gebracht. Wie der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Land, Peter Hauk (CDU), im Februar 2019 bekannt gab, sind in Mittelbaden aktuell außer dem Seite Grundwasser 775 Hektar landwirtschaftliche Flächen mit PFC belastet. Das entspricht rund 1.085 Fußballfeldern.

Belastete Rückstände widerrechtlich ausgebracht

Die Vogel AG betreibt Kompostwerke in Bühl-Vimbuch und Rheinhausen-Oberhausen; bis 2008 auch eines in Baden-Baden. Dort verarbeitet sie Bioabfälle zu Kompost; als Bodenverbesserer wird dieser in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt. Im Jahr 1999 zeigte die Vogel AG der Genehmigungsbehörde an, dass sie in ihrem Werk in Bühl-Vimbuch künftig bis zu 2.500 Tonnen pro Jahr unbelastete organische Stoffe aus der Papierindustrie mitverarbeiten will. Tatsächlich jedoch mischte die Vogel AG in allen drei von ihr betriebenen Anlagen mehr als das 10-fache an diversen Rückständen aus der Papierindustrie bei, darunter auch belastete. Die Papierschlämme wurden auch nicht verarbeitet, sondern lediglich mit Kompost vermischt und für Landwirte kostenlos sofort auf die Felder ausgebracht. Nach einer Betriebsprüfung im Jahr 2007 untersagte das Regierungspräsidium Stuttgart in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde für das Düngemittelrecht im Jahr 2008 der Vogel AG, die mit Papierabfällen gemischten Komposte weiter in Verkehr zu bringen.

PFC sind künstlich hergestellte Kohlenstoffketten, die sich nicht abbauen. Sie werden unter anderem zur Beschichtung von Outdoor-Kleidung und Pfannen eingesetzt. In den Fokus der Umweltbehörden sind sie erst vor kurzer Zeit gekommen. Es gibt zum Beispiel noch keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung für sie, sondern lediglich Richtwerte, die das Umweltbundesamt festgelegt hat. Diese Empfehlung ist immer noch Grundlage für die Bewertung von PFC im Grundwasser. PFC stehen im Verdacht, schädigende Wirkung auf den menschlichen Organismus zu haben.

Gegen die Vogel AG liegt auch eine bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung der Stadt Baden-Baden und des Landratsamts Rastatt vor; beide fungieren als Untere Staatliche Wasser- und Bodenschutzbehörden. Diese Anordnung ist der erste Schritt für eine Sanierung. Der Widerspruch der Vogel AG blieb erfolglos: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen (24.10.2017), ebenso der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (29.03.2019). Beim Strafverfahren gegen die Vogel AG hatte sich zwar eine Vielzahl von Vorwürfen erhärtet und bestätigt; die Staatsanwaltschaft war jedoch der Auffassung, dass nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann, ob der Vorstand, gegen den sich das Verfahren richtete, schuldhaft gehandelt hatte.

Erheblicher Schaden mit langfristigen teuren Konsequenzen

Die Stadtwerke Rastatt haben durch die Belastung des Grundwassers mit PFC erhebliche Schäden erlitten und müssen Mehraufwendungen tragen, um weiterhin einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können. Mit ihren drei Wasserwerken – Ottersdorf, Rauental und Niederbühl – waren die Stadtwerke Rastatt gut gerüstet, auch im Notfall die Wasserversorgung über ihr eigenes Netz zu gewährleisten. Durch die PFC-Belastung ist das Wasserwerk Niederbühl dauerhaft unbrauchbar und das Wasserwerk Rauental war bis zur Inbetriebnahme aufwendiger Filtertechniken zur Entfernung von PFC fünf Jahre außer Betrieb. Um die Trinkwasserversorgung der Stadt in dieser Zeit gewährleisten zu können, errichteten die Stadtwerke eine Verbindungsleitung zwischen dem Wasserwerk Muggensturm der Stadtwerke Gaggenau und Ihrem Wasserwerk Rauental. Diese Notversorgung kommt auch dann zum Tragen, wenn Versorgungsengpässe entstehen. Wären die Brunnen des Hauptwasserwerks Ottersdorf eines Tages mit PFC belastet, stellt diese Verbindung eine Redundanz dar; die Wahrscheinlichkeit, dass die PFC-Fahne dort ankommt, ist hoch.

Weitere Kosten sind zudem entstanden für Entwicklung und Tests verschiedener Filterverfahren bei der Aufbereitung von PFC, ebenso für die Beobachtung des Grundwassers und ein Grundwassermodell, um genauere Erkenntnisse über Fließrichtung und -geschwindigkeit zu bekommen. Zum Erkenntnisgewinn dient auch ein von den Stadtwerken ins Leben gerufenes PFC-Expertenforum.

Die Stadtwerke waren ebenfalls gezwungen, zur Bearbeitung der PFC-bedingten Sachverhalte entsprechend hoch qualifiziertes Fachpersonal einzustellen. Alle durch PFC direkt verursachten Kosten wurden von den Stadtwerken von vornherein buchhalterisch getrennt erfasst. Bis Ende des 1. Quartals 2019 sind ihnen dafür Kosten von rund 6,5 Millionen Euro entstanden. In Folge mussten die Stadtwerke Rastatt die Wasserpreise bereits zweimal anheben, um eine wirtschaftliche Mindestabsicherung des Unternehmens zu erzielen.

Verursacher haftet und soll zahlen

Die Stadtwerke stützen ihren Anspruch vor allem auf die Verursacherhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Umweltschadensgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz. Daneben berufen sie sich auch auf die Verschuldungshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Die Ansprüche sind nicht verjährt; denn der Eintrag von PFC ins Grundwasser dauert an.

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