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FFP2 Maskenpflicht in Bus und Bahn in Rastatt

(vom 27.04.2021)
Vera-Bus

Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft – In Rastatt gilt jetzt verschärfte Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr

Die Verkehrsbetriebe Rastatt (VERA) setzen im Stadtverkehr Rastatt das verschärfte Infektionsschutzgesetz im Rahmen der „Bundesnotbremse" um. Für Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs ist somit ab sofort das Tragen einer FFP2-Atemschutzmaske oder der Norm Typ KN95 und N95 vorgeschrieben. Dies gilt für Landkreise, in denen die Inzidenz den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet, so zum Beispiel im Landkreis Rastatt.

Die neue verschärfte Maskenregelung gilt auch für Kinder ab 7 Jahren. Unter einer Inzidenz von 100 besteht im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske – dann können jedoch auch herkömmliche medizinische OP-Masken verwendet werden.

Weitere Informationen gibt es unter vera-rastatt.de und unter baden-wuerttemberg.de

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