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Sicher und rücksichtsvoll unterwegs

(vom 14.10.2020)

Mit Plakaten macht die Verkehrsgesellschaft Rastatt auf die Maskenpflicht auf-merksam – Verweigerer zahlen 100 Euro Strafe

 Ab Freitag, den 23. Oktober, gelten für Fahrgäste der Verkehrsgesellschaft Rastatt (VERA) neue Beförderungsbedingungen: Wer in Rastatt mit Bus oder Bahn unterwegs ist, muss einen Mund-Nase-Schutz tragen. Dazu sind Fahrgäste nicht nur während der Fahrt verpflichtet; das Tragen der Maske ist auch an Haltestellen und in Bahnhöfen vorgeschrieben.

Dort hat die VERA aufmerksamkeitsstarke Plakate aufgehängt, um die Passagiere an die Schutzmaßnahme zu erinnern. Wer sich nicht daran hält, muss 100 Euro Strafe bezahlen. Denn der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) hat als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den sogenannten „Gemeinschaftstarif“ aufgenommen.

Da die VERA im KVV Verbund integriert ist, gelten die aktualisierten Beförderungsbedingungen und die Durchsetzung der Vertragsstrafe auch in Rastatt. Siegmund Krzemien von der Verkehrsgesellschaft Rastatt informiert: „Unsere Kontrolleure werden jetzt wieder verstärkt unterwegs sein, weil wir sicherstellen wollen, dass sich alle an die Regeln halten.“ Er betont: „Die Sicherheit der Fahrgäste und die Einhaltung der Maskenpflicht hat für uns oberste Priorität. Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot, vor allem angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen.“

Gleichzeitig lobt der VERA-Verantwortliche: „Bisher verhalten sich die Rastatter verantwortungsbewusst in den öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Erst kürzlich habe ein VERA-Kontrolleur die Umsetzung der Maskenpflicht vor allem in den Bussen überprüft. Der überwiegende Teil der Fahrgäste hielt Mund und Nase vorschriftsmäßig bedeckt; die wenigen Fahrgäste ohne Maske hätten diese nach Aufforderung angezogen. Maskenverweigerer habe der Kontrolleur nicht angetroffen.

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