Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadtwerke Rastatt GmbH ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadtwerke-rastatt.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht oder teilweise barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente und Formulare

Die Stadtwerke Rastatt haben mit ihrer neuen Website die technischen Voraussetzungen für eine barrierefreie Website geschaffen. Es werden bereits barrierefreie PDF-Dateien erstellt und eingesetzt. Aktuell sind dennoch PDF-Dateien eingebunden, die nur teilweise barrierefrei sind. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet. Aufgrund der Vielzahl an Dokumenten nimmt dieser Prozess jedoch einige Zeit in Anspruch.

Bilder

Einzelne Bilder auf der Website verfügen derzeit nicht über einen Alternativtext oder sind nicht ausreichend beschrieben. Diese werden sukzessive ergänzt, um die Zugänglichkeit für Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer zu verbessern.

Videos und Bewegtbild

Die auf unserer Website eingebundenen Videos sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Es fehlen in Teilen Untertitel, Transkripte oder Audiodeskriptionen. Eine barrierefreie Aufbereitung ist geplant und wird im Rahmen zukünftiger Anpassungen umgesetzt.

Kartenmaterial

Interaktive Karten, insbesondere solche auf Basis von Google Maps oder vergleichbaren Diensten, sind nicht vollständig für assistive Technologien zugänglich.

Diese Inhalte werden von Drittanbietern bereitgestellt und liegen außerhalb unseres technischen und gestalterischen Einflussbereichs. Auf Anfrage stellen wir gerne barrierefreie Alternativen zur Verfügung, beispielsweise in Form textlicher Wegbeschreibungen oder statischer Kartenausschnitte.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 der L-BGG-DVO.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12.06.2025 überprüft und aktualisiert.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Stadtwerke Rastatt GmbH
Markgrafenstraße 7
D-76437 Rastatt
+49 7222 773-0
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Kontaktieren Sie uns per Telefon oder per E-Mail.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Stadtwerke Rastatt GmbH wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Stadtwerke Rastatt GmbH nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle können Sie wie folgt erreichen:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 711 123 39375
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Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.