Als Ihr Messstellenbetreiber sind wir nach dem Mess- und Eichgesetzt (MessEG) dazu verpflichtet, den in Ihrem Gebäude installierten Zähler vor Ablauf der Zulassungsdauer zu wechseln. Unsere Mitarbeiter können diese Aufgaben nur bewältigen, wenn dies innerhalb eines bestimmten Zeitfensters erfolgt. Selbstverständlich bemühen wir uns im Einzelfall eine gemeinsame Lösung mit Ihnen zu finden. Sollten Sie den von uns vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit uns rechtzeitig in Verbindung:
Service-Nummer: 07222 773-555
Service-E-Mail Adresse: msb@stadtwerke-rastatt.de
Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar – gerne auch vor Ort in unserem Kundenzentrum:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
ir weisen Sie in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass im Fall des Nichteinhaltens von Terminen ohne ausreichenden Grund ggf. zusätzliche Kosten entstehen, deren Geltendmachung wir uns Ihnen gegenüber vorbehalten müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie unter den Voraussetzungen des § 16 AVBWasserV und § 16 AVBWasserV § 21 NAV verpflichtet sind, Zutritt zu dem Zähler zu gewähren.