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Stadtwerke Rastatt und Stadt Bühl begründen Klage gegen das Land

(vom 27.02.2023)
  • Belastung des Grundwassers mit perfluorierten Chemikalien (PFAS) soll im Bewirtschaftungsplan Oberrhein berücksichtigt werden
  • Besser koordinierte Maßnahmen zur Grundwassersanierung und gerechtere Verteilung der immensen Kosten gefordert
  • Objektive Darstellung der Kosten für Wasserversorger in Berichten des  Landes Baden-Württemberg angemahnt
  • Europäische Fachverbände haben im Februar EU-weites Verbot der giftigen Chemikaliengruppe PFAS beantrag

RASTATT. Die Stadtwerke Rastatt und die Stadt Bühl klagen vor dem  Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das Land Baden-Württemberg: Hintergrund ist die großflächige Belastung des Grundwassers in Mittelbaden mit giftigen Chemikalien, genauer gesagt mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS genannt. Die Substanzen sind giftig und bauen sich  nicht ab. Die Klägerinnen streben deshalb an, die Grundwasserbelastung der  Region in die vom Land erstellte Fortschreibung des Bewirtschaftungsplans  Oberrhein vom 20. Dezember 2021 und das daraus entwickelte Maßnahmenprogramm aufzunehmen. Damit verfolgen sie zwei Ziele: Es geht ihnen erstens  um einen besseren Grundwasserschutz für die Zukunft, basierend auf einer integrierten Planung, und zweitens um eine gerechtere Verteilung der immensen  Kosten für die Wassersanierung; die über Generationen hinweg erforderlich sein  wird, um die Region weiterhin mit einwandfreiem Trinkwasser versorgen zu können. Vor Klageeinreichung hatten politische Vertreter der Region und die beiden  Klägerinnen dieses dringende Anliegen bereits vielfach an das Land herangetragen; unter anderem mit einer im Juni 2021 vorgelegten Resolution an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Alles ohne Erfolg. Auch im Verwaltungsverfahren vor Erlass des Bewirtschaftungsplanes zeigte das Land keinerlei Entgegenkommen. Jetzt ist der Verwaltungsgerichtshof am Zug.

Europaweites Verbot für PFAS auf dem Weg
„Die schädigende Wirkung dieser Ewigkeitschemikalien, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 9. Februar die Substanzen betitelte, steht inzwischen  außer Frage“, sagt Olaf Kaspryk, Geschäftsführer der Stadtwerke Rastatt. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu sind in den vergangenen Jahren enorm  gewachsen, was auch schon zu punktuellen Verboten geführt hat. Jetzt – erst im Februar dieses Jahres – haben europäische Fachverbände ein EU-weites Verbot der ganzen Chemikaliengruppe beantragt. „Diese Nachricht ging durch alle Medien. Wie kann es da sein, dass das Land Baden-Württemberg die Augen zumacht und unsere Klage zur Aufnahme der PFAS in die Gewässerbewirtschaftungsplanung in seinem aktuellen Halbjahresbericht zur PFC-Belastung von landwirtschaftlichen Flächen und Trinkwasser unerwähnt lässt?“, fragt sich der Rastatter Oberbürgermeister Hans-Jürgen Pütsch, Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke.

Land ignoriert Kosten der Städte und Gemeinden
Irritiert zeigen sich die beiden klagenden Wasserversorger auch über den genannten Halbjahresbericht, der sich ausdrücklich mit PFC-Belastungen von Flächen und Trinkwasser im Landkreis Rastatt und angrenzenden Gemeinden sowie der Bekämpfung dieser Belastungen befasst. Er wurde zum Jahresende  2022 veröffentlicht und behandelt den Berichtszeitraum von Januar bis Juni  2022: Obwohl dieser Bericht nach seinem Wortlaut auch die Kosten der Städte  und Gemeinden darstellen soll, wird ihre konkrete Höhe unterschlagen. „In diesem Bericht sind weder die Kosten aufgeführt, die den Großen Kreisstädten Rastatt und Bühl entstanden sind, noch die Aufwendungen der Gemeinden Kuppenheim, Gernsbach, Sinzheim und Hügelsheim oder die ihrer jeweiligen Stadtund Gemeindewerke. Auch zu den Kosten der übrigen Gemeinden in der Region  fehlt jeglicher Hinweis. Eine Abfrage vor Erstellung des Berichts fand nicht statt,  wir fühlen uns schlicht übergangen“, erklärt Bühls Oberbürgermeister Hubert  Schnurr. Gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Rastatt, Hans Jürgen Pütsch, hat er seine Irritation über dieses Vorgehen gegenüber der LandesUmweltministerin Thekla Walker in einem Schreiben zum Ausdruck gebracht und um Richtigstellung gebeten. Denn Tatsache ist, dass sich allein bei der  Stadt Bühl die Kosten für Maßnahmen zur Entfernung von PFAS aus dem  Grundwasser inzwischen auf rund 900.000 Euro belaufen. Bei den Stadtwerken  Rastatt summieren sie sich mittlerweile auf rund 8 Millionen Euro.

Grundwassersanierung über Generationen erforderlich
Im Einzelnen machen die Klägerinnen in der Klagebegründung insbesondere  den Umfang der Maßnahmen deutlich, die sie zur Bewältigung der PFC-Verunreinigung bereits ergreifen mussten; eine detaillierte Chronologie liefert die Fakten dazu. Auch verweisen die Klägerinnen noch einmal auf die dem Land hinreichend bekannte räumliche Dimension der Verunreinigung: Diese umfasst nun  schon eine Grundwasseroberfläche von mehr als 58 Quadratkilometern; nach  aktuellen Berechnungen sind das rund 170 Millionen Kubikmeter Grundwasser.  „Schon dieses riesige Ausmaß des Umweltskandals spricht gegen die vom Land  vertretene Auffassung, es handle sich lediglich um eine punktuelle Verunreinigung“, betont Olaf Kaspryk.

Land in der Pflicht
Die Bewirtschaftungsplanung soll dazu dienen, einen guten chemischen Zustand der Gewässer zu erhalten oder zu erreichen. Dem steht, wie in der Klagebegründung detailliert nachgewiesen wird, die tendenziell noch immer zunehmende PFC-Belastung entgegen. Nach Auffassung der Klägerinnen ist es deshalb Aufgabe der Gewässerbewirtschaftungsplanung, hier zu einer Trendumkehr zu kommen; sie sehen dafür das Land in der Pflicht.

Klägerinnen stützen sich auf aktuelle Rechtsauffassung
In den eigentlichen juristischen Ausführungen stützt sich die Klagebegründung einerseits auf aktuelle Stellungnahmen aus der Rechtswissenschaft, die bei einem in Rastatt von den Stadtwerken veranstalteten Symposium vorgetragen  und erörtert wurden. Andererseits liegen den Ausführungen zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2019 zugrunde. Das Gericht hat in  diesen Entscheidungen ausgeführt, dass Wasserversorgungsunternehmen wie  den beiden Klägerinnen im Falle von Verunreinigungen im Rohwasser ihrer  Wasserwerke ein durchsetzbares Recht auf Berücksichtigung dieser Verunreinigungen in der Bewirtschaftungsplanung zusteht. Daraus und aus der EUWasserrahmenrichtlinie sowie den zu ihrer Umsetzung erlassenen Vorschriften  des Wasserhaushaltsgesetzes über die Gewässerbewirtschaftungsplanung leitet sich der von den Klägerinnen geltend gemachte Anspruch ab.

Unvollständige Darstellung der Situation untragbar
Parallel zur Klage gegen das Land läuft ein Zivilprozess der Stadtwerke Rastatt  gegen den mutmaßlichen Verursacher der PFC-Verunreinigung und eine Schadensersatzforderung der Gemeinde Hügelsheim. Auch sie ist ebenfalls seit Jahren anhängig. „Im Halbjahresbericht des Lande zur Belastungssituation in der  Region mit PFC ist auch davon nichts zu lesen, obwohl die Prozesse sowohl in  Fachkreisen als auch in der Öffentlichkeit höchste Aufmerksamkeit haben“, äußert sich der Bühler Oberbürgermeister verwundert; „das ist auch angesichts  möglicher Schlussfolgerungen bei den Beklagten untragbar.“

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