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Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger zum Stichtag 1. Juli 2015 im Netzgebiet der Stadtwerke Rastatt GmbH ist die Stadtwerke Rastatt GmbH.

Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung

Bis zur Verabschiedung neuer Rechtsverordnungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung der Stadtwerke Rastatt.

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Stromkennzeichnung

Näher geht nicht
Stadtwerke Rastatt

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