Grund-und Ersatzversorgung - Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Grundversorger zum Stichtag 1. Juli 2015 im Netzgebiet der Stadtwerke Rastatt GmbH ist die Stadtwerke Rastatt GmbH.
Preise und Bedingungen der Grund- und Ersatzversorgung
Bis zur Verabschiedung neuer Rechtsverordnungen gelten die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss in der Niederspannung der Stadtwerke Rastatt.