Netzzugang
Bedingungen Netzzugang
Die Stadtwerke Rastatt GmbH, als Betreiber von Energieversorgungsnetzen, gewähren gemäß § 20 Abs. 1 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang. Die allgemeinen und technischen Bedingungen, einschließlich der Musterverträge für den Netzzugang Gas sowie die derzeit geltenden Netzentgelte werden Ihnen in dieser Rubrik zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Bedingungen und Preise für die Versorgung in Niederdruck (Veröffentlichung gemäß § 36 Abs. 1 EnWG)
Die Allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Rastatt GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der Stadtwerke Rastatt GmbH für die Erdgasversorgung von Tarifkunden. Es gelten die angegebenen Tarifpreise sowie die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (GasGVV) einschließlich der ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Rastatt GmbH zur GasGVV.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsangabe orientiert sich an der Konzessionsabgabe-Verordnung §2 (1).