Bioerdgastarife
In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Juli 2015 das geänderte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Durch die Einsparung fossiler Brennstoffe, soll ein höherer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
Dies bedeutet für Hausbesitzer:
- Bei Bestandsgebäuden müssen künftig mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Bei Wohngebäuden mit einer Heizungsanlage bis 50kW kann Biogas davon einen Anteil von 2/3 - also 10% - erfüllen. Die restlichen 5 % müssen über andere Maßnahmen (siehe Merkblatt EWärmeG) oder mithilfe eines Sanierungsfahrplans ausgeglichen werden.
- Bei Neubauten sollen sogar mindestens 20 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs von erneuerbaren Energien stammen.
Zu den erneuerbaren Energien zählt neben Photovoltaik auch Bioerdgas1, das dem „normalen“ Erdgas beigemischt wird. Mit Ihrer Entscheidung für Bioerdgas halten Sie die gesetzlichen Vorschriften ein und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Ihre Vorteile:
- Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Ihr Beitrag zum Umweltschutz
Anmeldeblatt Bio-Erdgas der Stadtwerke Rastatt
Konditionen Biogas Beimischung
- Aufschlag (netto) pro Kilowattstunde – bei 10 Prozent Biogas: 0,5 Cent
- Aufschlag (netto) pro Kilowattstunde – bei 20 Prozent Biogas: 1 Cent
- Aufschlag (netto) pro Kilowattstunde – bei 30 Prozent Biogas: 1,5 Cent
- Aufschlag (netto) pro Kilowattstunde - bei 100 Prozent Biogas: 5 Cent
Weitere Informationen zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz
1 Erdgas ist der emissionsärmste fossile Energieträger. Wenn Biogas beigemischt wird, ist der Beitrag für die Umwelt nochmals besser. Denn: Biogas verbrennt klimaneutral, da das entstehende Kohlendioxid vorher von Pflanzen aus der Luft gebunden wurde.