Sie möchten Ihre Wärmeversorgung um zertifiziertes Biomethan ergänzen? Mit dem Bioerdgas-Angebot der Stadtwerke Rastatt nutzen Sie Biomethan aus Deutschland und können zwischen verschiedenen Beimischungsstufen wählen – ohne Änderungen an Ihrem bestehenden Gasanschluss oder Ihrer Heizungsanlage.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neu eingebaute Heizungen gesetzliche Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien. Für Neubauten in Neubaugebieten müssen neue Heizungen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen.
Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, hängt unter anderem vom Gebäudetyp, dem Standort und dem Zeitpunkt der Heizungsmodernisierung ab. Für bestehende Gebäude und andere Einbausituationen gelten teilweise Übergangs- und Sonderregelungen.
Bioerdgas auf Basis von Biomethan kann dabei einen Beitrag zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Bereich erneuerbarer Energien leisten.
Nähere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), den Anforderungen an Heizungsanlagen und der Bundesförderung für effiziente Gebäue finden Sie unter: www.energiewechsel.de/beg
Sie entscheiden selbst, welchen Anteil zertifiziertes Biomethan Sie Ihrem Erdgasprodukt beimischen möchten. Die Beimischung ist in verschiedenen Stufen bis hin zu 100 % Biomethan möglich. Der jeweilige Aufschlag wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet.
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