Weitere Veröffentlichungspflichten
Bescheinigung Reverse-Charge-Verfahren
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 31.12.2024
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 31.12.2021
- Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gültig bis 15.10.2018
Bericht nach § 15 Abs. 2 EEG
Die Stadtwerke Rastatt sind als Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach § 14a EEG übermittelten Daten zu veröffentlichen.