Netzzugang
Netznutzungsvertrag/Lieferantenrahmenvertrag
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsangabe orientiert sich an der Konzessionsabgabe-Verordnung §2 (1).
Netzengpässe
Technisch verfügbare Gesamtkapazität des betroffenen Abschnitts:
Scheinleistung | 111,5 | kVA |
Hochlastzeitfenster
Die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind nach § 27 StromNEV verpflichtet, die für ihr Netz geltenden Strukturmerkmale jeweils zum 1. April eines Jahres zu veröffentlichen.