24-Stunden Störungshotline

+49 7222 773-111

Nur für Störungen und Notfälle.

Keine Beratung.
Hier geht’s zu häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ).

Aktuelle Störung:

keine Vorigen vorhanden keine Vorigen vorhanden keine Ergebnisse keine Nächsten vorhanden keine Nächsten vorhanden
Reithalle

Netze

Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Bedingungen Grundversorgung

Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend zum Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Grundversorger zum Stichtag 1. Juli 2015 im Netzgebiet der Stadtwerke Rastatt GmbH ist die Stadtwerke Rastatt GmbH.

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss für Letztverbraucher im Erdgasnetz 
Bis zur Verabschiedung neuer Rechtsverordnungen gelten

  • die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden,
  • die Technischen Anschlussbedingungen Gas-Druckregel- und Messanlagen bei Sondervertragskunden der Stadtwerke Rastatt GmbH,
  • die Technischen Anschlussbedingungen Erdgas-Hausanschlüsse allgemein
  • und die Technischen Anschlussbedingungen Gaszähler und Hausinstallation allgemein der Stadtwerke Rastatt GmbH.

Preise für Grundversorgung

Ergänzende Bedingungen zur Grundversorgung

Näher geht nicht
Stadtwerke Rastatt

Stadt Rastatt Natura Rastatt Web Award Gewinner Siegel IT-Sicherheitssiegel vom TÜV Rheinland VDE TSM Siegel DVGW TSM Siegel