Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Bedingungen Grundversorgung
Grundversorger ist nach § 36 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend zum Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Grundversorger zum Stichtag 1. Juli 2015 im Netzgebiet der Stadtwerke Rastatt GmbH ist die Stadtwerke Rastatt GmbH.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss für Letztverbraucher im Erdgasnetz
Bis zur Verabschiedung neuer Rechtsverordnungen gelten
- die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden,
- die Technischen Anschlussbedingungen Gas-Druckregel- und Messanlagen bei Sondervertragskunden der Stadtwerke Rastatt GmbH,
- die Technischen Anschlussbedingungen Erdgas-Hausanschlüsse allgemein
- und die Technischen Anschlussbedingungen Gaszähler und Hausinstallation allgemein der Stadtwerke Rastatt GmbH.