Förderprogramm RACharge
„RACharge“: Das Förderprogramm der Stadtwerke Rastatt für Ihre Kunden. Mit dem Programm wird die Anschaffung von privaten Ladestationen für Kunden der Stadtwerke Rastatt unterstützt. Für Geschäftskunden werden zum einen öffentliche Ladesäulen und zum anderen innovative Projekte aus dem Bereich Laden für Mieter und Laden für Mitarbeiter gefördert. Die detaillierten Fördermodalitäten sowie Voraussetzungen können Sie unten entnehmen. Weitere Förderprogramme für Ladeinfrastruktur haben sowohl der Bund als auch das Land Baden-Württemberg ins Leben gerufen.
Förderprogramm RACharge
Förderprogramm Wallboxen im Privatbereich für unsere Kunden (Für Details bitte Aufklappen!)
Was wird gefördert?
Wallboxen im privaten Bereich für Bestands- und Neukunden der Stadtwerke Rastatt.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
1. Bestands- oder Neukunde für Strom der Stadtwerke Rastatt.
2. Wallbox muss im privaten Bereich (Garage, Einfahrt, Carport) oder auf einem privaten Parkplatz oder einer privaten Tiefgarage, die nur für einen bestimmten Personenkreis (bspw. Mitglieder eines Fitnessstudios) zugänglich ist, installiert werden.
3. Der Kunde muss entweder die Wallbox selbst nutzen.
4. Die Installation ist ab 01.07.2019 bis 31.12.2020 erfolgt.
5. Die Wallbox wurde/wird vorschriftsgemäß beim jeweils zuständigen Netzbetreiber angemeldet.
Wie viele Wallboxen werden gefördert?
Alle Bestands- oder Neukunden, welche die Anforderungen erfüllen und sich auf die Förderung bewerben, erhalten die Förderung für die Wallbox. Pro Kunde kann eine Wallbox gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung liegt bei 100,- € brutto für eine Wallbox. Die Auszahlung erfolgt mit der Jahresrechnung im Jahr 2021.
Wer kann sich auf die Förderung bewerben?
Alle Bestands- oder Neukunden der Stadtwerke Rastatt.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte füllen Sie alle Felder des beigefügten Formulars aus und senden es zurück an vertrieb@stadtwerke-rastatt.de unter Angabe folgenden Betreffs: „Bewerbung Förderung private Wallbox“.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Das Förderprogramm der Stadtwerke Rastatt für Wallboxen für E-Fahrzeuge läuft erstmalig bis zum 31.12.2020. Als Verwendungsnachweis wird mindestens die Anmeldung beim Netzbetreiber (Kopie), Rechnung (Kopie) sowie diverse Bilder der Wallbox benötigt. Die Stadtwerke werden gegebenefalls ebenfalls eine Besichtigung vor Ort durchführen.
Eine Bewerbung kann unter Angabe der geforderten Informationen über dieses Formular eingereicht werden. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an vertrieb@stadtwerke-rastatt.de. Das Formular können Sie direkt online ausfüllen. Hierzu bitte nach dem Öffnen im oberen Bereich des PDF das Feld: "Markierte Felder hervorheben" anklicken.
Förderprogramm öffentliche Ladesäulen (Für Details bitte Aufklappen!)
Was wird gefördert?
Ladesäulen im öffentlichen Bereich (AC), die für jeden und zu jeder Zeit zugänglich sind und bisher keine Förderung des Bundes oder Landes Baden-Württemberg erhalten haben. Dafür verwenden wir das qualitativ hochwertige Produkt unseres namhaften Partners Mennekes. Die MENNEKES SMART N bietet 2 Ladepunkte mit jeweils bis zu 22 kW Leistung.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
- Der Parkplatz muss uneingeschränkt rund um die Uhr für jedermann zugänglich sein,
- Zwei Parkplätze müssen bereitgestellt und entsprechend gekennzeichnet werden,
- Der Betrieb der Ladesäule muss für 6 Jahre aufrechterhalten werden,
- Voraussetzung ist zudem ein Ökostrom-Vertrag.
Wie viele Ladesäulen werden gefördert?
Zwei öffentliche Ladesäulen pro Jahr in den Jahren 2020 und 2021.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Stadtwerke Rastatt übernehmen bis zu 4.000 € (brutto) der Kosten für die Ladesäule.
Die Kosten für den Netzanschluss hat Ihr Unternehmen zu tragen.
Wer kann sich auf die Förderung bewerben?
Alle Unternehmen mit Sitz oder Standort in Rastatt, die eine öffentlich zugängliche Ladesäule auf Ihrem (Kunden-) Parkplatz anbieten wollen.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte füllen Sie alle Felder des beigefügten Formulars aus und senden es zurück an vertrieb@stadtwerke-rastatt.de unter Angabe folgenden Betreffs: „Bewerbung Förderung öffentliche Ladesäule“. Das Formular können Sie direkt online ausfüllen. Hierzu bitte nach dem Öffnen im oberen Bereich des PDF das Feld: "Markierte Felder hervorheben" anklicken.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss für das Jahr 2020 ist der 01.04.2020 und für das Jahr 2021 der 01.12.2020. Nachträglich eingereichte Bewerbungen werden erst für das Folgejahr berücksichtigt. Eine Bekanntgabe der bezuschlagten Standorte erfolgt für das Jahr 2020 bis zum 01.07.2020 und für 2021 bis zum 01.03.2021.
Wie werden die Zuschläge vergeben?
Die Bewerbungen werden geprüft und anhand vordefinierter Kriterien ausgewählt.
Nutzung weiterer Förderprogramme?
RACharge als Fördeprogramm ist den Förderprogrammen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg untergeordnet und nicht kombinierbar. Folglich wird zuerst versucht werden über die anderen Programme eine Förderung zu erhalten.
Förderprogramm Projekte Laden für Mieter und Mitarbeiter (Für Details bitte Aufklappen!)
Was wird gefördert?
Innovative Projekte von Eigentümern, bzw. Vermietern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), und Unternehmen im Bereich Laden für Mieter oder Mitarbeiter.
Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?
für Mieter oder Mitarbeiter ist ein privater Parkplatz vorhanden,
- mindestens 4 Ladepunkte sollen aufgebaut werden,
- mindestens 4 Personen besitzen ein E-Fahrzeug, bzw. schaffen sich im Laufe des Jahres 2019 eines an,
- der bereitgestellte Ladestrom soll mit den Mitarbeitern oder Mietern abgerechnet werden,
- Projekte beziehen sich auf Immobilien oder Unternehmensstandorte in Rastatt,
- der Betrieb der im Rahmen des Projektes aufgebauten Ladeinfrastruktur muss für 6 Jahre sichergestellt werden
- Umsetzung des Projekts innerhalb der folgenden 6 Monate nach Zuschlag
- Zusatz für Laden für Mieter: ein fest zugewiesener Parkplatz für einen Mieter ist nicht mit dem Zähler des Mieters verbindbar.
Wie viele Projekte werden gefördert?
4 Projekte mit jeweils unterschiedlichen Spezifikationen werden gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird individuell für jedes einzelne Projekt von den Stadtwerken Rastatt in Absprache mit dem Bewerber festgelegt. Möglichkeiten der Förderung sind bspw. die Förderung der benötigten Hardware oder Förderung des Betrieb der Ladeinfrastruktur.
Wer kann sich auf die Förderung bewerben?
Eigentümer/Vermieter mit Immobilien in Rastatt oder Unternehmen mit Sitz oder Standort in Rastatt, die zukünftig Ihren Mietern oder Mitarbeitern die Möglichkeit bereitstellen wollen Ihre E-Fahrzeuge zu laden. Bewerbungen bitte immer über Eigentümer/Vermieter/WEG oder Unternehmen einreichen. Bewerbungen von Mietern oder Mitarbeitern werden nicht berücksichtigt.
Wie kann man sich bewerben?
Bitte füllen Sie alle Felder des beigefügten Formulars aus und fügen eine kurze Beschreibung des Vorhabens bei. Senden Sie beides an vertrieb@stadtwerke-rastatt.de unter Angabe folgenden Betreffs: „Bewerbung Förderung innovatives Projekt Mieter-/Mitarbeiterladen“. Das Formular können Sie direkt online ausfüllen. Hierzu bitte nach dem Öffnen im oberen Bereich des PDF das Feld: "Markierte Felder hervorheben" anklicken.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Dieses Förderprogramm läuft erstmalig bis Ende des Jahres 2020. Bewerbungsschluss ist der 01.12.2020. Eine Bekanntgabe der bezuschlagten Projekte erfolgt am 01.03.2020.
Wie werden die Zuschläge vergeben?
Die Projekte werden anhand vordefinierter Kriterien evaluiert und anhand ihrer zukünftigen Relevanz für die Stadtwerke Rastatt ausgewählt.
Nutzung weiterer Förderprogramme?
RACharge als Fördeprogramm ist den Förderprogrammen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg untergeordnet und nicht kombinierbar. Folglich wird zuerst versucht werden über die anderen Programme eine Förderung zu erhalten.